Rechtsprechung
ArbG Hannover, 24.05.2007 - 10 Ca 384/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 106 S. 3 GewO; Art. 6 GG; Art. 141 Abs. 3 EG
Notwendigkeit einer Berücksichtigung des Grundsatzes der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Versetzungen; Anforderungen an eine Versetzung gegenüber einer alleinerziehenden Mutter; Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers hinsichtlich Ort, Zeit und Umfang der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Notwendigkeit einer Berücksichtigung des Grundsatzes der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Versetzungen; Anforderungen an eine Versetzung gegenüber einer alleinerziehenden Mutter; Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers hinsichtlich Ort, Zeit und Umfang der ...
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 541/13
Versetzung an einen anderen Arbeitsort
die familiären Bindungen und Verpflichtungen des Arbeitnehmers (ArbG Hmb. 19.08.2003 AuR 2004, 434 LS; ArbG Hannover 24.05.2007 AuR 2007, 280). - LAG Sachsen-Anhalt, 01.02.2021 - 8 Ca 1800/20
Versetzung - Schadensersatzansprüche
So muss der Arbeitgeber auch darauf achten, dass die Ausübung des Direktionsrechts nicht im Widerspruch zum Grundsatz der Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht(ArbGHannover,Urt.v. 24.05.2007 - 10 Ca 384/06, Rn. 27, juris). - ArbG Halle, 01.02.2021 - 8 Ca 1800/20
Versetzung - Schadensersatzansprüche
So muss der Arbeitgeber auch darauf achten, dass die Ausübung des Direktionsrechts nicht im Widerspruch zum Grundsatz der Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht(ArbGHannover,Urt.v. 24.05.2007 - 10 Ca 384/06, Rn. 27, juris).